Beruflicher Werdegang von Herrn Karl-Heinz Becker
- Jahrgang 1955
- 1975 – 1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken
- 1981 – 1983 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Saarbrücken
- seit 1983 zugelassener Rechtsanwalt
- seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Notar– und Steuerberatervereinigung für Erb– und Familienrecht e.V.
Weitere Rechtsgebiete
Einen Überblick über die Rechtsgebiete und der betreuenden Anwälte finden Sie hier auf der Seite: Rechtsgebiete